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Vorläufige Satzung
Name
Der Verband trägt den Namen „Interessenverband Deutsche Wappen“!
Vorläufiger Sitz des Verbandes ist der Wohnort des Vorsitzenden Alexander
Jacob, Hauptstraße 34, 07580 Braunichswalde. Der Verband führt o.a.
Wappen.
Zweck des Verbandes
Der Verband koordiniert die Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem
und wappenrechtlichen Gebiet zwischen den einzelnen Mitgliedern, durch
Herausgabe einer gemeinsamen Wappenrolle (General-Index) und Führung
einer gemeinsamen Bibliothek für heraldische Literatur zum Zwecke der
Wappenprüfung, durch Betrieb eines Verlages (für heraldische Literatur
und Wappenbriefe etc.).
Mitgliedschaft
Mitglied kann jede juristische oder natürliche Person werden, die sich
mit der Heraldik und verwandten Wissenschaften in der Hauptsache
beschäftigt. Die Mitgliedschaft muß schriftlich beantragt werden und
kann ohne Angabe von Gründen vom Vorstand des Verbandes abgelehnt
werden. Für eine Mitgliedschaft maßgebend ist die Fertigkeit und der
Wissensstand des Antragstellers.
Der Antragsteller als natürliche Person hat folgendes dem Antrag
beizulegen:
1. Lebenslauf, mit Hauptaugenmerk auf die heraldische Tätigkeit.
2. Entweder einen Nachweis über die bisher erstellten und von anderen
Vereinen eingetragen Wappen, oder
3. eine Prüfung eines ausländischen, inländischen heraldischen Vereins,
des Verbandes oder eine Mitgliedschaft in einer heraldischen Akademie,
oder
4. ein Studium der Heraldik (England, Kanada) oder einen deutschen
Abschluss der Historik.
Der Antragsteller als juristische Person hat folgendes beizulegen
1. Eine Dokumentation über bereits registrierte Wappen.
2. Gründungsprotokoll und Statuten, bzw. Satzung des Vereins und der
Wappenrolle.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt
werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. monatlich 10 Euro.
Ausschluss eines Mitgliedes
Ein Mitglied kann jederzeit wegen grober Verstöße gegen die Satzung,
bzw. Statuten vom Verband ausgeschlossen werden.
Geschäftsführung und Organe
Geschäftsführer des Verbandes sind die beiden Vorsitzenden und zwar
jeder für sich.
Weitere Organe können von den Vorsitzenden nach Absprache ernannt
werden.
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Zusatz:
Es ist geplant, den Verband später als e.V. weiterzuführen.
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